Bei den Landespolizeidirektionen ist beabsichtigt, Frauen und Männer für den Polizeidienst im Rahmen der Förderung des Spitzensportes aufzunehmen. Die Ausbildungsplätze werden gemäß §§ 20 und 21 Absatz 1 Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG), BGBl 85/1989, ausgeschrieben.
Die Bewerbungsbedingungen sind der Nachricht als PDF-Datei (Ausschreibung) angeschlossen.